Marktbuchung Stolberg Kaufland
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3m Stellfläche Warenangebot: Neuware Nachttrödelmarkt 23.11.2025
3m Neuware nur 60.-
Preis:
60,00 €
AGB
bamberger märkte stich 134 52249 eschweiler
Marktordung Stand: 01.01.1998
Absage:
Absagen von Buchungen sind generell bis 1 Tag vor der gebuchten Veranstaltung möglich. Ausgenommen
hiervon sind Sonderstände. Bereits bezahlte Standgelder werden bei Absagen bis 14 Tage vor der
Veranstaltung gutgeschrieben. Spätere Absagen sind nicht möglich, das Standgeld wird dann voll berechnet.
Aufbau / Abbau:
Die Aufbauzeiten erfragen Sie bitte telefonisch oder von einem Mitarbeiter vor Ort (in der Regel Sonntags
zwischen 06.-8.00 Uhr). Grundsätzlich gilt: Aufbau nur in den Parkbuchten. Bitte folgen Sie hierzu den
Anweisungen des Personals. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Rettungs- und Fluchtwege
freigehalten werden, die im Notfall auch Ihr Leben retten. Abbauen ist grundsätzlich nicht vor 16 Uhr
gestattet. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit / schweres Unwetter) darf nach vorheriger Absprache
vorher abgebaut werden.
Auto:
Ihr Auto können Sie, wenn genügend Tiefe vorhanden ist, an Ihrem Standplatz stehen lassen. Das Auto
muss dabei hinter den Stand quer gestellt werden. Bei überdachten Standplätzen sowie bei Stadtfesten ist
grundsätzlich KEIN Auto am Stand möglich.
Reservierung:
Standplätze können Sie wie folgt reservieren:
- Durch Bezahlung auf einem Markt für einen anderen Markt
- Bei der Platzvergabe am Vortag (immer von 15.-18.00 auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände)
Dachzuschlag:
überdachte Stellplätze kosten 2.-/lfdm Aufschlag.
Durchgang:
Es wird immer ein Durchgang von ca. 50-75 cm eingezeichnet Wir bitten Sie in eigenem Interesse, diesen
auch freizuhalten.
Eckplatz:
Eckplätze am Anfang oder Ende einer Reihe kosten zusätzlich 6.-
Fälligkeit der Standmiete:
Die Standmiete wird im Laufe des Vormittags (erst am etwas verdienen) durch unser Personal kassiert.
Sondergeschäfte:
Hierunter fallen alle Anbieter von Imbiss, Spezialitäten und Getränken und benötigen für die Teilnahme einen
Vertrag.
Haftung:
Wir haften grundsätzlich nicht gegenüber Händlern für Schäden resultierend aus der Bereitstellung eines
Stromanschlusses bzw. des Verbrauchs von Strom, Umsatzausfälle aufgrund von Ausfall oder sonstigen
Gründen, außerdem nicht für Schäden verursacht von Ausstellern oder deren Ständen gegenüber Dritten
sowie Dritten gegenüber Ausstellern.
Müll:
Wird Müll auf dem Markt hinterlassen, kann der Veranstalter dem jeweiligen Händler die Kosten für die
Beseitigung des Mülls in Rechnung stellen, soweit der Müll nachweislich einem bestimmten Händler
zugeordnet werden kann. Maßgebend hierfür sind die Kosten für die Reinigung sowie die Entsorgung
und der Transport des Mülls. Beachten Sie bitte, dass diese Kosten nicht unerheblich sind und nehmen
Sie in eigenem Interesse Ihre Abfälle restlos mit.
bamberger märkte stich 134 52249 eschweiler
Personal:
Auf Bamberger Märkten finden Sie ausschließlich uns persönlich an. Gerne helfen wir bei Fragen und
Wünschen. Aufgrund dieser Einteilung werden wir an jedem Wochenende lediglich einen Markt organisieren.
Den Anweisungen ist folge zu leisten.
Preise:
Die Standmieten werden pro laufendem Meter und je Warenart berechnet. Es wird grundsätzlich die längste
Seite des Standes berechnet. Eine Grundgebühr über 3.-/Stand wird immer erhoben. Nach Bezahlung der
Standmiete erhalten Sie als Nachweis bzw. für Ihre Buchhaltung eine Quittung über die Standmiete. Heben
Sie diese Quittung bitte während der gesamten Veranstaltungsdauer auf.
Standplatz:
Sie haben die Wahl. Kommen Sie am Vortag oder Sonntags zu uns und wir suchen gemeinsam mit Ihnen
den passenden Platz. Dieser wird markiert und für Sie verbindlich freigehalten.
Standschild:
Gemäß der Gewerbeordnung muss jeder Standinhaber ein Standschild mit Name und Adresse an seinen
Stand gut sichtbar anbringen. Hierfür können Sie Ihre Platzkarte verwenden.
Standtiefe:
Die Standtiefe beträgt maximal die Anzahl der gebuchten Frontmeter begrenzt auf 5 Meter (incl. evtl.
Fahrzeuge hinter dem Stand).
Strom:
Die Bereitstellung von Strom wird allgemein mit einer Pauschale meist 5.- berechnet.
Verkauf:
Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist gemäß der Gewerbeordnung ab 11 Uhr.
Ware / Warenbeschränkung:
Ware im Gang ist grundsätzlich nicht erlaubt, da auf allen Märkten ein Rettungsweg von mindestens 4
Metern Breite eingehalten werden muss.
Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht
verstoßen verkauft werden. Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung wird ein
Marktverbot erteilt.
Viel Spaß, guten Umsatz und gutes Wetter wünscht Familie Bamberger
Marktordung Stand: 01.01.1998
Absage:
Absagen von Buchungen sind generell bis 1 Tag vor der gebuchten Veranstaltung möglich. Ausgenommen
hiervon sind Sonderstände. Bereits bezahlte Standgelder werden bei Absagen bis 14 Tage vor der
Veranstaltung gutgeschrieben. Spätere Absagen sind nicht möglich, das Standgeld wird dann voll berechnet.
Aufbau / Abbau:
Die Aufbauzeiten erfragen Sie bitte telefonisch oder von einem Mitarbeiter vor Ort (in der Regel Sonntags
zwischen 06.-8.00 Uhr). Grundsätzlich gilt: Aufbau nur in den Parkbuchten. Bitte folgen Sie hierzu den
Anweisungen des Personals. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Rettungs- und Fluchtwege
freigehalten werden, die im Notfall auch Ihr Leben retten. Abbauen ist grundsätzlich nicht vor 16 Uhr
gestattet. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit / schweres Unwetter) darf nach vorheriger Absprache
vorher abgebaut werden.
Auto:
Ihr Auto können Sie, wenn genügend Tiefe vorhanden ist, an Ihrem Standplatz stehen lassen. Das Auto
muss dabei hinter den Stand quer gestellt werden. Bei überdachten Standplätzen sowie bei Stadtfesten ist
grundsätzlich KEIN Auto am Stand möglich.
Reservierung:
Standplätze können Sie wie folgt reservieren:
- Durch Bezahlung auf einem Markt für einen anderen Markt
- Bei der Platzvergabe am Vortag (immer von 15.-18.00 auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände)
Dachzuschlag:
überdachte Stellplätze kosten 2.-/lfdm Aufschlag.
Durchgang:
Es wird immer ein Durchgang von ca. 50-75 cm eingezeichnet Wir bitten Sie in eigenem Interesse, diesen
auch freizuhalten.
Eckplatz:
Eckplätze am Anfang oder Ende einer Reihe kosten zusätzlich 6.-
Fälligkeit der Standmiete:
Die Standmiete wird im Laufe des Vormittags (erst am etwas verdienen) durch unser Personal kassiert.
Sondergeschäfte:
Hierunter fallen alle Anbieter von Imbiss, Spezialitäten und Getränken und benötigen für die Teilnahme einen
Vertrag.
Haftung:
Wir haften grundsätzlich nicht gegenüber Händlern für Schäden resultierend aus der Bereitstellung eines
Stromanschlusses bzw. des Verbrauchs von Strom, Umsatzausfälle aufgrund von Ausfall oder sonstigen
Gründen, außerdem nicht für Schäden verursacht von Ausstellern oder deren Ständen gegenüber Dritten
sowie Dritten gegenüber Ausstellern.
Müll:
Wird Müll auf dem Markt hinterlassen, kann der Veranstalter dem jeweiligen Händler die Kosten für die
Beseitigung des Mülls in Rechnung stellen, soweit der Müll nachweislich einem bestimmten Händler
zugeordnet werden kann. Maßgebend hierfür sind die Kosten für die Reinigung sowie die Entsorgung
und der Transport des Mülls. Beachten Sie bitte, dass diese Kosten nicht unerheblich sind und nehmen
Sie in eigenem Interesse Ihre Abfälle restlos mit.
bamberger märkte stich 134 52249 eschweiler
Personal:
Auf Bamberger Märkten finden Sie ausschließlich uns persönlich an. Gerne helfen wir bei Fragen und
Wünschen. Aufgrund dieser Einteilung werden wir an jedem Wochenende lediglich einen Markt organisieren.
Den Anweisungen ist folge zu leisten.
Preise:
Die Standmieten werden pro laufendem Meter und je Warenart berechnet. Es wird grundsätzlich die längste
Seite des Standes berechnet. Eine Grundgebühr über 3.-/Stand wird immer erhoben. Nach Bezahlung der
Standmiete erhalten Sie als Nachweis bzw. für Ihre Buchhaltung eine Quittung über die Standmiete. Heben
Sie diese Quittung bitte während der gesamten Veranstaltungsdauer auf.
Standplatz:
Sie haben die Wahl. Kommen Sie am Vortag oder Sonntags zu uns und wir suchen gemeinsam mit Ihnen
den passenden Platz. Dieser wird markiert und für Sie verbindlich freigehalten.
Standschild:
Gemäß der Gewerbeordnung muss jeder Standinhaber ein Standschild mit Name und Adresse an seinen
Stand gut sichtbar anbringen. Hierfür können Sie Ihre Platzkarte verwenden.
Standtiefe:
Die Standtiefe beträgt maximal die Anzahl der gebuchten Frontmeter begrenzt auf 5 Meter (incl. evtl.
Fahrzeuge hinter dem Stand).
Strom:
Die Bereitstellung von Strom wird allgemein mit einer Pauschale meist 5.- berechnet.
Verkauf:
Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist gemäß der Gewerbeordnung ab 11 Uhr.
Ware / Warenbeschränkung:
Ware im Gang ist grundsätzlich nicht erlaubt, da auf allen Märkten ein Rettungsweg von mindestens 4
Metern Breite eingehalten werden muss.
Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht
verstoßen verkauft werden. Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung wird ein
Marktverbot erteilt.
Viel Spaß, guten Umsatz und gutes Wetter wünscht Familie Bamberger
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